Was ist eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?
Bei der sogenannten Anwartschaft sichern Sie sich das Wechselrecht in eine private Krankheitskostenvollversicherung zu bestimmten Konditionen.
Man unterscheidet in der Regel zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft.
Die kleine Anwartschaftsvereinbarung der Barmenia sichert Ihnen das Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. mit Eintritt in die Pension) ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Das heißt, es muss kein Antrag mit erneuter Beantwortung der Gesundheitsfragen gestellt werden. Der Beitrag berechnet sich dann nach ihrem dann aktuellem Eintrittsalter.
Die große Anwartschaft bietet Ihnen ebenfalls den Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung aber unter Berücksichtigung Ihres ursprünglichen Eintrittsalters. Wenn Sie also bspw. mit 28 Jahren eine große Anwartschaft vereinbart haben, behalten Sie Ihr Eintrittsalter bis zum Eintritt in die Pension und können 4 Jahre später bei Ihrer Verbeamtung auf Probe mit dem fiktiven Eintrittsalter 28 in die private Krankenversicherung wechseln. Dies sichert Ihnen also auf die Dauer der Versicherungszeit einigen günstigeren Beitrag.